Es ist also möglich, den Wahrheitsgehalt oder die Unrichtigkeit einer Aussage zu belegen.
Grundsätzlich unterliegen auch Tatsachenbehauptungen, solange sie der Wahrheit entsprechen, der Meinungsfreiheit und können somit Gegenstand einer zulässigen Bewertung sein.
Ist einer Bewertung beispielsweise zu entnehmen, „die Zimmer eines Hotels sind kleiner als in der Beschreibung angegeben“, kann der Wahrheitsgehalt dieser Aussage überprüft werden.
Es liegt also eine Tatsachenbehauptung vor. Ist diese auch wahr, muss der Bewertete sie hinnehmen, da sie als zulässig erachtet wird. Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen jedoch sind generell unzulässig sowie rechtswidrig und der Betroffene kann aus seinen Rechten gegen sie vorgehen.
Sie wollen gegen unwahre rufschädigende Tatsachenbehauptungen vorgehen, die bei Google als Suchergebnisse erscheinen? Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?
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